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 AGB
Gebührenordnung

GEBÜHRENORDNUNG
 

Gebührenordnung der Theaterwerkstatt BiSchu

Generell zu unterscheiden sind

- der Standardvertrag
- die Zehnerkarte

Standardvertrag
Beim Standardvertrag wird eine monatlich zu zahlende Gebühr erhoben. Die Zahlung erfolgt im voraus und zwar per Lastschrift oder per Überweisung .

Zehnerkarte
Zehnerkarten sind ebenfalls im voraus und in bar zu zahlen.


Das Kursangebot der Theaterwerkstatt BiSchu gliedert sich zur Zeit in zwei Hauptbereiche:

1. Kurse innerhalb des Themenbereiches Theater, Schauspieluntericht, Improvisationstheater, Lieder, Rhythmik, Rollenspiel.

2. Kurse innerhalb des Themenbereiches Bildnerisches Gestalten

Die detaillierten Inhalte der Angebote entnehmen sie bitte den speziellen Kursbeschreibungen

Zehnerkarten für Kurse aus den drei Hauptthemenbereichen kosten einheitlich 130 Euro.

Bei Standardverträgen für Kurse aus dem
- Hauptthemenbereich 1 "Theater... etc"
- Hauptthemenbereich 2 "Bildnerisches Gestalten... "
beträgt die monatliche Gebühr 38,50 Euro.

Geschwisterkindern gewährt die Theaterwerkstatt BiSchu einen Rabatt: Das erste Kind zahlt die standardmäßigen 38,50 € pro Monat, das zweite Kind zahlt 22 € und jedes weitere Kind zahlt jeweils nur 20 € pro Monat.
Belegt ein Kursteilnehmer einen zweiten Kurs, so gilt auch für diesen zweiten Kurs die Ermäßigung auf 22 € pro Kurs. Ein Drittkurs bzw. jeder weitere Kurs kostet 20 €

Kurse für Erwachsene werden bei ausreichender Nachfrage ebenfalls angeboten.

Für weitere Informationen lesen sie bitte auch die Geschäftsbedingungen (AGB) der Theaterwerkstatt BiSchu.

Buchholz den 07.09.2015


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